Ergänzungen für Kinder und Jugendliche:

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind laut Coronaschutzverordnung § 2 Abs. 8 Nr. 1 den immunisierten Personen gleichgestellt.
Schülerinnen und Schüler gelten auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen.
Sobald Schülerinnen und Schüler 16 sind, weisen sie ihren Status durch eine Bescheinigung ihrer Schultestung nach.
Für die Zeit vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten Schülerinnen und Schüler laut § 2 Abs. 8a als nicht getestet.

Der Coronastab hat am 14.12. getagt.
Ziel: Größtmöglicher Schutz für alle Beteiligten

Regelungen:

Maske und Abstand

Ab sofort gilt wieder eine generelle Maskenpflicht in der Kirche.
Auch am Sitzplatz darf sie nicht abgenommen werden.
Die Abstandsregel zwischen den Haushalten gilt weiterhin in allen Messfeiern.
Zu vielen Gottesdiensten gibt es keine weiteren Beschränkungen.

Besondere Auflagen für folgende vier Gottesdienste

Heiligabend
– Familienmesse um 17 Uhr
– Christmette um 22 Uhr
1. Weihnachtstag um 10 Uhr
Silvester um 17 Uhr

Hier ist eine
O Anmeldung und ein
O 2G-Nachweis (Impf-/Genesenennachweis + Personalausweis oder vergleichbares Dokument) notwendig.

Möglichkeit zur telefonischen Anmeldung

Montag, 20.12. von 18-20 Uhr
Tel.: 9383-20/21/22/40
Haushalte bzw. Menschen, die Weihnachten sowieso miteinander verbringen, dürfen zusammensitzen. Die Sitzplätze werden zugeteilt.

Ab Dienstag (21.12.) im Pfarrbüro unter Tel. 938320

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre
fallen nicht unter diese Regelung. Da die Schultestungen in den Ferien wegfallen, bitten wir herzlich darum, zur Sicherheit einen Schnell- oder Selbsttest zu machen – auch im eigenen Interesse für die Feier im Familienkreis.

Aktuell (8.12.) gilt weiterhin:

Im Pfarrheim ist der Zutritt nur noch für Geimpfte und/oder Genesene (2G) erlaubt. Kinder bis einschließlich 15 Jahren fallen nicht unter diese Regelung. Die Gruppenverantwortlichen müssen dies kontrollieren.

Auch in der KÖB (Bücherei) gilt die 2G-Regelung.
Beim Besuch der Bücherei muss von nun an ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Dieser Nachweis wird beim Einlass kontrolliert. Neben dem digitalen Nachweis sind dementsprechend auch die Ausweispapiere mitzuführen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis einschließlich 15 Jahren. Weiterhin bleiben die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Maskenpflicht erhalten.

Bei Beerdigungen auf dem Friedhof und in der Kapelle gilt die 3 G-Regel.

Aktuell ist vieles im Umbruch. Achten Sie auf Hinweise zu Veranstaltungsausfällen.
Bitte passen Sie auf sich und andere auf – und bleiben Sie gesund.