Tabubruch – Geschmacklosigkeit – Straftatbestand: Drei Begriffe, die versuchen, das Unvorstellbare zu erklären. Gemeint ist die Tatsache, dass eine männliche Person am 18.11. nachmittags seine Notdurft im Taufbecken der St.-Georg-Kirche verrichtete.
Dabei war es keine Notdurft. Es war eine gezielte Attacke, die sprachlos macht. Was bewegt einen Menschen, der sich bei einer solchen Tat auch noch filmen lässt, nicht nur von der Überwachungskamera in der Kirche, sondern auch von zwei Begleitern.
Es ist mehr als die Missachtung von religiösen Gefühlen und Empfindungen. Es ist mehr als ein Akt von Vandalismus. Es ist mehr als Hausfriedensbruch.
Juristisch ist es ein Straftatbestand, der nach Paragraf 167 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Die Kirche bleibt aber nach wie vor für Besucher geöffnet. Pastoralreferent Werner Heckmann: „Wenn wir die Türen geschlossen lassen würden, dann leiden darunter all jene, die gerne auch außerhalb von Gottesdiensten Zeit in der Kirche verbringen wollen.“
Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Aufklärung des Falls. Wer am Tatort oder in der Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht hat, sollte sich bei der Polizei in Emsdetten ( 02572/ 93064415) melden.
Alfons Sundermann / Bild Katja Niemeyer (WN)