Neu: ab 20. August gilt (unabhängig von der Inzidenz):

  • keine Rückverfolgbarkeit mehr nötig (Zettel oder Listen)
  • Abstand durch Sitzplätze gegeben
  • Maske nur bei Rein- und Rausgehen und beim Singen

Für besondere Gottesdienste (Taufen, Hochzeiten …) können andere Regeln vereinbart werden. Absprachen mit dem Pfarrbüro.

Für Treffen im Pfarrheim
gilt ab jetzt – wie überall in Innenräumen – die 3- G-Regel:
Der Veranstalter muss überprüfen, ob die Teilnehmer geimpft, getestet oder genesen sind.

Unser Tipp:
Wir empfehlen allen Genesenen und Getesteten, ab jetzt immer einen Nachweis in der Tasche zu haben – dann gibt es nirgendwo mehr große Einschränkungen.